Nun hat es uns also auch erwischt. Keine Grippe, keine Beziehungskrise, kein Liebeskummer. Sondern der fünfseitige Vorwurf, einen Film über illegale Internettauschbörsen angeboten zu haben. Streitwert 10.000 Euro.

Eigentlich mag ich den Montag. Neue Woche, neues Glück, neue Pläne und Projekte. Dieser Montag aber hat es in sich. Im Briefkasten. Ein mehrseitiges Schreiben einer Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft, vorwirft, einen Film ihrer Mandantin „… illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download …“ angeboten zu haben. Nachgewiesen werde das durch einen Hash-Wert mit einer unaussprechlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination und einer IP-Adresse.

Die Mandantin, „eine internationale operierende Filmproduzentin“ produziere, so das anwaltliche Schreiben, „Filme zur Erwachsenenbildung“. Okay, in der Erwachsenenbildung hab ich mal gearbeitet, habe Langzeitarbeitslosen Onlinerecherche und Bildbearbeitung, Webdesign und DTP beigebracht.

Meine Recherche in diesem Fall allerdings ergibt, dass sich nicht um derartige Erwachsenenbildung handelt, sondern schlicht um Pornofilme.

Erwachsenenbildung der anderen Art

Okay, und da soll ich einen also runtergeladen und in die Welt geblasen haben? Nö.

Besagte Mandantin ist übrigens weltweit bekannt. Und die Rechtsanwalts GmbH aus der Hansestadt auch. Für die gemeinsame Abmahnstrategie. Das ist tröstlich, zeigt sich damit doch, dass ich nicht die Einzige bin, die fälschlicherweise eine Unterlassungserklärung bekommt. Doch das hilft nur bedingt weiter, denn wo auch immer ich nachlese, heißt, Finger weg von Einzelaktionen, möglichst schnell einen Anwalt einschalten, sondern kann es böse und teuer werden.

Mein Hilferuf bei Facebook verhallt nicht ungehört, von mehreren bekommen Anwaltsadressen. Allerdings erst nachdem ich meine Schockstarre überwunden und einen Abmahnanwalt in Berlin gegoogelt.

Anwalts Liebling?

Der Erste macht einen sympathischen Eindruck, hat laut Website Erfahrung mit dem Thema. Ein Anruf, und schon überschwemmt mich ein verbaler Tsunami, was ich tun und lassen soll, welche Risiken eintreten können, wie gering die Wahrscheinlichkeit dafür ist. Wenn ich ihn machen lassen. Für einen Festpreis.

Ich will den Scheiß von der Backe haben, ich habe keine Zeit dafür, will mich nicht damit beschäftigen. Also habe ich jetzt einen Abmahnrechtsanwalt.

„Wissen Sie noch, was Sie an dem Abend gemacht haben? Wer außer Ihnen hat noch Zugang zu Ihrem Netz? Haben Sie Wlan? Ist der Anschluss gesichert?“ Stakkatoartig knallt er mir seine Fragen um die Ohren. Ich komme mir schuldig vor.

Dabei bin ich an besagtem Tag gar nicht in Berlin gewesen. Sondern habe ein Seminar in Wuppertal gegeben. Für Erwachsene. Dass außer mir Mann und Sohn Zugang zum Internet haben, ist nicht verwunderlich. Wir sind eine Familie, machen irgendwas mit Medien und bewegen uns wie selbstverständlich in diesem Interdingens. Und weil unsere Wohnung groß ist und ich keine Lust auf Stolperfallen habe, haben wir auch Wlan. So gesichert, so wie man es eben sichern kann. Nein, niemand außer uns kennt das Passwort.

Der Herr Anwalt scheint es zufrieden zu sein – und noch während ich mir den nächsten Kaffeegekocht habe, liegt schon sein Entwurfsschreiben an die gegnerische Seite fertig formuliert in meiner Mailbox. Ups, der Mann scheint so schnell zu schreiben wie er redet (Mir ist natürlich klar, dass er diese Schreiben fix und fertig formuliert auf seinem Rechner hat und nur meine Daten einfügen musste.)

Und noch während ich den Kaffee trinke, trudelt auch die Rechnung ein: Schlappe 238 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Erst später, als ich die Rechnung genau lese, wird mir bewusst, dass es immer nur um die außergerichtliche Einigung geht, nicht um das gesamte Verfahren.

Sohn und Mann beteuern glaubhaft, dass sie niemals Internettauschbörsen runtergeladen und benutzt haben. Beide wissen doch um die Gefährlichkeit, wir haben oft genug drüber geredet. Und für einen Pornofilm? Och nee, wir sind doch hier nicht in Klischeehausen.

Alice in Wonderland

Sohn ist klug und ruft beim Provider an. Ob wir die IP-Adresse zu besagtem Zeit wirklich hatten. Das dürfen sie nicht sagen, wir sollen schriftlich nachfragen. Wir fragen schriftlich, also per Mail, nach. „Wir können Ihnen leider keine Auflistung Iher IP-Adressen zuschicken. Es tut mir leid, Ihnen keine positive Antwort geben zu können.“ Aber sie stünden jederzeit zur Verfügung, wenn ich weitere Fragen oder Wünsche hätte.

Na toll. Also anrufen. Für 20 Cent pro Minute. Nein, das könne sie mir nicht sagen. Nur wenn  es einen staatsanwaltschaftlichen Beschluss gebe. „Das heißt, es ist kein technisches Problem?“ „Nein, das geht ganz einfach.“ Egal, wer gerade auf der anderen Leitung ist (ich werde dreimal weiter verbunden), niemand will es mir sagen. Scheiße auch. Dem Anwalt scheint es egal zu sein. Er meldet sich nicht auf meine Mail.

Wenn zwei sich streiten … oder alle unter einer Decke?

Wieso kommt denn eigentlich die ominöse RA GmbH nicht nur an meine IP-Adresse, sondern auch an meine kompletten Daten? Die sind doch auch kein Staatsanwalt, oder wie? Und wenn jeder jedem eine Unterlassungserklärung schicken kann, muss ich dann jede Woche damit rechnen? Und jede Woche einem Anwalt um die 200 Euro zahlen? Das sind doch Mafia-Methoden.

Lies meine IP

Aber einträglich für die Gegenseite(n). Und wenn die nun gemeinsame Sache machen? Was kann ich tun um mich zu schützen? Abgesehen von einem absoluten Internetverbot?

Soll ich stündlich meine IP-Adresse abfragen? Warum stürzt jetzt mein Internet ab? Soll ich den Router über Nacht ausschalten? Wie geht das überhaupt mit der verschlüsselung meiner E-Mails. Ich habe einen Kollegen, der einen Bekannten hat, dessen Bruder nachweisen musste, dass er im Koma gelegen hat, an dem Tag, als er angeblich illegale Dateien rauf- und runtergeladen hat. Muss ich solche Geschichten glauben?

Meine Gratwanderung zwischen Angst und Wut kriegt leicht paranoide Züge. Warten wir mal ab, wie die Geschichte weitergeht. Es könne in ein paar Monaten vorbei sein, hat der Anwalt gesagt. Aber auch drei Jahre dauern. „Ich behalte mir ausdrücklich vor, die ihr zur Rechtsverteidigung entstandenen Kosten gegen die Gegenseite geltend zu machen.“ Damit ihr es bloß wisst!